Selbstzahler
Es gibt verschiedene Gründe, die Sitzungen selbst zahlen zu müssen oder selbst zahlen zu wollen.
Coaching ist normalerweise keine Kassenleistung und muss daher aus eigener Tasche gezahlt werden. Manchmal übernehmen Arbeitgeber diese Maßnahme, wenn sie dazu dient, Klarheit in bestimmten Bereichen zu schaffen; sei es zur Teamverbesserung oder Qualität der Führungskräfte u.a. Eine Coachingstunde dauert i.d.R. 50 Minuten und orientiert sich bezüglich der Kosten an der GOP (Gebührenordnung für Psychologen)
Neurofeedback alleine ist noch nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen erfasst; Qualitätszirkel und Arbeitsgruppen arbeiten daran. Aktuell ist es jedoch noch nicht genehmigt. Es wird quasi dann übernommen, wenn es als verhaltenstherapeutische Methode im Rahmen einer Verhaltenstherapie begleitend eingesetzt wird. In meinen Therapien stellt NFB häufig ein sinnvoller Baustein dar.
NEU in meiner Praxis: Die Nachfrage nach NFB ist sehr groß, die Therapieplätze aber bekanntermaßen begrenzt. Daher gibt es jedoch mittlerweile unabhängig von einem Therapieplatz das Angebot für reines NFB-Training mit einem zertifizieren Trainer in meiner Praxis auf Selbstzahlerbasis.
Selbst zahlen muss man bei mir i.d.R. außerdem dann, wenn eine Person älter als 21 Jahre ist, da meine Approbation (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin) sich auf die Kostenübernahme von Kindern und Jugendlichen beschränkt.
Häufig gibt es aber auch die Situation, dass Klienten in einer bestimmten Lebensphase zwar eine regelmäßige therapeutische Unterstützung oder Beratung möchten, sie aber dafür weder eine Kurzzeittherapie (von 25 Stunden) oder eine Langzeittherapie (von 45 Stunden und mehr) benötigen oder wollen. In solchen Fällen übernehmen die Klienten die Kosten selbst. Sie haben somit die Freiheit, nach Bedarf und zeitlicher Verfügbarkeit zu kommen.
Sobald eine therapeutische Behandlung über die Krankenkasse und deren Kostenübernahme läuft, so gibt es die Vorgabe eines regelmäßigen Termins.