Praxis Dipl. Psych. Stefanie Eiden

Verhaltenstherapie, systemisches Coaching, Neurofeedback

Privat Versicherte (PKV)

Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und habe einen Eintrag in das Arztregister.

Normalerweise werden die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung von den Privatkassen übernommen, wenn eine Approbation des Therapeuten und ein Eintrag ins Artztgegister vorliegt. Es macht Sinn, dass Sie sich als Eltern  mit Ihrer Kasse in Verbindung setzen und um Information bzw. Formulare bitten, um eine therapeutische Behandlung einzuleiten. Je nach abgeschlossenem Vertrag variiert der Umfang der Leistung.


Am 1. Juli 2024 sind die Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen in Kraft getreten, die von der Bundespsychotherapeuten-kammer (BPtK) gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) vereinbart wurden.
Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klar-heit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über meh-rere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogab-rechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Pri-vat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) inzwischen veraltet ist. Es wurde seit 1996 nicht mehr ange-passt.
Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfeh-lungen geschlossen. Für Patient*innen in der PKV wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert. Mit diesen Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie schon vor einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür notwendigen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendig-keit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung.

Diese Abrechnungsempfehlungen werden auch von mir angewendet. Bei bereits länger laufenden Therapien richtet sich der Stundensatz nach der zu Beginn vereinbarten Gebührenordnung.

Links für weitere Informationen oder zur Vorlage bei der Privaten Krankenkasse oder Beihilfe:

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf
https://api.bptk.de/uploads/B_Ae_K_B_Pt_K_PKV_V_Beihilfe_Abrechnungsempfehlung_d583969f7a.pdf
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/psychotherapie.pdf?__blob=publicationFile&v=22